Zwangsrente

Vorsorge fürs Alter bedeutet Sparen. Und Sparen bedeutet Konsumverzicht.

Allein schon deshalb ist es sinnvoll, Vorsorgeverträge bis zum Ablauf durchzuhalten, also nicht vorzeitig zu plündern. Das gilt auch für frei werdendes Vorsorgekapital, z.B. aus ablaufenden Lebensversicherungen, das man mit Bedacht vor den eigenen „Konsumwünschen“ schützen sollte, z.B. durch Abschluss einer lebenslanges Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag.

Aber auch diese ganz einfachen Grundsätze wurden in den letzten Jahrzehnten in Deutschland massiv aufgeweicht, nicht immer zum Wohle der Menschen und des Sozialstaates. Verbraucherschützer raten davon ab, private Rentenversicherungen abzuschließen, vorhandene beitragsfrei zu stellen oder – noch schlimmer – zu kündigen. Und die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ist oft nur schwer vermittelbar.

Die Folgen: Manch einer hat im hohen Alter kein Geld mehr oder kann nur noch über eine bescheidene gesetzliche Rente verfügen, die selten ausreicht. Sind dann keine Kinder da, die die betagten Eltern finanziell unterstützen können, hilft nur noch der Gang zum Sozialamt.

Manchmal lohnt bei solchen Themen ein Blick über den Tellerrand, hier zum Beispiel nach Großbritannien.

Dort war bis vor kurzem die Situation ganz anders (s. DIE WELT vom 12. August 2014). Denn die Bürger wurden dort durch ein im Jahr 1921 verabschiedetes Gesetz dazu gezwungen, sämtliche Mittel aus den während des Berufslebens aufgebauten betrieblichen und privaten Altersvorsorgeverträgen („pension pot“) bei Wechsel in den Ruhestand in eine sofort beginnende Jahres-Rentenversicherung („annuity“) einzuzahlen.

Das schützte die Menschen davor, im hohen Alter plötzlich mittellos zu sein. Und es trägt so auch dazu bei, dass der Sozialetat des Staates entlastet wurde. Also durchaus eine nachvollziehbare, vielleicht sogar vernünftige Lösung. Die Nachteile: Sie beschneidet die Eigenverantwortlichkeit der Menschen und setzt vielleicht weniger Anreiz, privat vorzusorgen.

Nunmehr soll im nächsten Jahr das Gesetz gekippt werden, weil in der Breite der Bevölkerung die Menschen nicht genügend Mittel in die private Altersversorgung investiert haben. Als Anreiz soll dabei dienen, dass die Briten dann ihre Vorsorgeverträge schon ab 55 Jahren „plündern“ dürfen. Frühe Verfügbarkeit also als Anreiz für private Vorsorge. Ein Widerspruch. Es kommt selten vor, dass die Briten den Deutschen etwas nachmachen. In diesem Falle scheint es so, dass es ein Fehler sein wird.