Wettbewerbsvorteil

Gleich mehrere größere Versicherer befinden sich derzeit unter ganz besonderer Beobachtung, da sie - seit vielen Jahren - Beamte als nebenberufliche Vermittler einsetzen (s. z.B. Handelsblatt vom 2. Dezember 2013).

Zweifelsohne ist es eine durchaus ansehnliche organisatorische Leistung der Versicherer, sich über die Jahre eine nebenberuflich tätige Beamten-Vertriebsorganisation aufzubauen.

Grundsätzlich ist dies auch über Beamte möglich, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden und eine entsprechende Genehmigung des „Dienstherrn“ vorliegt.

Die Kritik: Zumindest ein Teil der Beamten würde seine Vermittlungstätigkeit während der Dienstzeiten, in Räumlichkeiten der Behörde und unter Verletzung des Datenschutzes durch Weitergabe von Mitarbeiterdaten an die Versicherung ausüben. Dies alles bewegt sich zwischen dem Tatbestand einer dienstrechtlich unerlaubten Tätigkeit, einer Verletzung von Dienstpflichten, einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Möglichkeit einer Straftat.

Inwieweit sich betroffene Beamte der Tragweite ihres Handelns bewusst waren, mag offen bleiben. Ebenso die Frage danach, ob die betroffenen Versicherer von diesen Verstößen wussten oder sie billigend in Kauf genommen haben.

Fest steht aber, dass die Versicherer einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil hatten, der nunmehr beseitigt wird.