Vorfälligkeitsentschädigung

Eines vorweg: Es ist und bleibt schön, in den eigenen vier Wänden zu leben.

Niedrige Zinsen, ein gutes Gefühl, eingesparte Mietzahlungen, die Möglichkeit, ohne Rückfragen beim Vermieter gestalten zu können – und vielleicht sogar eine wertstabile Geldanlage. Das ist die „Sonnenseite“, und gerade wegen der niedrigen Zinsen beschäftigen sich mehr Menschen denn je mit dem Kauf einer Immobilie.

Aber das Wesen der Immobilie ist eben, dass sie immobil ist. Im übertragenen Sinne bedeutet dies auch, dass eine Anpassung der „Geldanlage“ an veränderte Lebenssituationen schwer möglich ist. Und solche Veränderungen gibt es reichlich. Einige davon: Auszug der erwachsen gewordenen Kinder, Alter, Scheidung, Tod des Lebenspartners oder berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt. Oft macht dann die Immobilie keinen Sinn mehr oder muss sogar verkauft werden.

Ein unterschätztes und vielen nicht bekanntes Phänomen: Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken dann erheben, wenn Immobiliendarlehen vorzeitig beendet werden sollen.

So rechnet WELT.de in einem einfachen Beispiel vor, dass selbst bei einer vergleichsweise niedrigen Restschuld in Höhe von 100.000 Euro, die sechs Jahre vor Ablauf des Darlehens abgelöst werden soll, eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 20.000 Euro zu entrichten ist.

Für den Laien unverständlich, aber gängige Praxis, denn die Banken lassen sich so entgangene Zinseinnahmen bezahlen.

Was lässt sich dagegen tun? Meist nur wenig, denn nur selten sind die Banken und ein Käufer bereit, eine bestehende Finanzierung zu übertragen bzw. zu übernehmen. Insoweit wird oft ein unbefriedigender Verkaufspreis durch beträchtliche Vorfälligkeitsentschädigungen zusätzlich geschmälert.

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article138690410/Wer-sein-Haus-zu-frueh-verkauft-wird-hart-bestraft.html