Vom Mißbrauch einer guten Idee

Bei rund 50.000 Euro liegt aktuell die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die für Angestellte auch die Versicherungspflichtgrenze ist.

Von Jahr zu Jahr steigt diese an und zwingt so auch viele durchaus ordentlich verdienende Menschen, die auf die staatliche Hilfe einer Sozialversicherung gar nicht angewiesen wären, zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit der ursprünglich guten Idee der GKV hat dies nichts mehr zu tun. Denn diese wurde eingeführt, um Arbeitern mit sehr niedrigem Einkommen ärztliche Versorgung zu ermöglichen. Damals bestand keine Versicherungspflicht, sondern eine Versicherungsberechtigung in der GKV, das heißt, versichert wurde nur der, dessen Einkommen sehr niedrig angesetzte Grenzen nicht überschritt. Alle anderen, so das Subsidiaritätsprinzip, sollten für sich selbst sorgen. Daraus entstanden private Krankenversicherungen und berufsständische Selbsthilfeeinrichtungen wie Versicherungsvereine.

Heute ist es genau anders herum: Die Menschen werden gezwungen, in die GKV einzuzahlen, sehr viele davon mit Einkommen, die keiner besonderen Fürsorgepflicht des Staates bedürfen. Die Politik hat sich damit zunehmend vom Subsidiaritätsprinzip entfernt und tut es leider weiter.

Richtig im Sinne der guten Idee der gesetzlichen Krankenversicherung wäre deshalb, die Pflichtgrenze nach und nach abzusenken. Eine Idee mit wohl wenig Aussicht auf Umsetzung.