Vom dürfen, wollen und müssen …

Manch ein rüstiger 63-Jähriger würde gerne weiter arbeiten, darf aber nicht, weil er vom Unternehmen oder einer Behörde betriebsbedingt "frühverrentet" wird.

  • Ein anderer rüstiger 63-Jähriger hat schon bald Anspruch auf abschlagsfreie Rente mit 63 und deshalb keinerlei Motivation mehr, weiter zu arbeiten.
  • Wiederum ein anderer 63-Jähriger hat erhebliche Gesundheitsprobleme, die aber für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen und muss deshalb mindestens bis 65 arbeiten, um die volle Rente zu bekommen.
  • Und ein vierter 63-Jähriger ist top-fit, will deshalb aufhören zu arbeiten und nimmt dafür spürbare Abschläge bei der Rente in Kauf oder hat auch so derart hohe Pensionsansprüche, dass ein sorgenfreier Ruhestand möglich ist.
  • Allein diese vier Fälle zeigen: Die Welt der angehenden Rentner ist bunt. Dem sollte auch die Rentenpolitik Rechnung tragen:

    • Wer arbeiten kann, sollte arbeiten müssen. Nach Auffassung der Wissenschaftler und Ökonomen nicht – wie jetzt von der großen Koalition geplant – teilweise nur bis 63, sondern am besten bis 70. Denn das löst einen Großteil der Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung (s. DIE WELT vom 22.4.2014: „Oettinger und Ökonomen plädieren für die Rente mit 70“)
    • Wer arbeiten will, sollte arbeiten dürfen. Und zwar ohne jede Altersgrenze!
    • Wer arbeiten kann, aber nicht mehr will, dem sollte das freigestellt sein, unabhängig vom Alter. In jedem Falle aber mit nachvollziehbaren Abschlägen, sofern das Berufsleben vor dem 65. Lebensjahr beendet wird.
    • Und nur der, der arbeiten will und nicht kann, für den sollten Sonderregelungen gelten.  

    Gelegentlich sind solche einfachen Grundsätze in der Rentenpolitik nicht immer erkennbar. Das gilt ganz besonders für die geplante abschlagsfreie Rente mit 63.