Vermittlungsverbot?

Endlich eine neue Idee: Strukturvertrieben soll gesetzlich untersagt werden, in einem „so sensiblen und sozialen Gebiet wie der Krankenversicherung tätig zu werden“.

So die Zeitschrift für Versicherungswesen in ihrer Ausgabe vom 1. November 2011 (S. 753 f.). Denn, so die Zeitschrift, es sind diese Strukturvertriebe, die den Flurschaden im Vertrieb der privaten Krankenversicherung angerichtet haben.

Mit Verlaub: Das wollen wir für unseren Teil richtig stellen.

Es waren und sind vor allem Spezialvertriebe wie MEG, aber auch die eine oder andere unter der „Flagge Makler“ segelnde Vertriebsorganisation, die Maximalprovisionen von 15 und mehr MB erhalten und darauf aufbauend das „Geschäftsmodell“ der mehrfachen Umdeckung aufgebaut haben. Und nicht vergessen werden sollte auch derjenige – der Versicherer – der bereit ist, derart hohe Provisionen mit Blick auf dringend benötigtes Neugeschäft zu bezahlen.

Fest steht im Gegensatz dazu: Die Provisionssätze, die die DVAG in der Krankenversicherung erhält, liegen deutlich unter den genannten. Und als gebundener Vermittler ist es uns gar nicht möglich, Verträge mehrfach umzudecken.

Wie man sieht: Die Welt ist nicht schwarz oder weiss, sondern bunt. Hoffentlich erkennt das bei diesem Thema alsbald auch die Zeitschrift für Versicherungswesen.