Vermittleraufsicht

Sie könnte ein "Befreiungsschlag" sein: Die derzeit in der Politik diskutierte Bündelung sämtlicher Zulassungs- und Aufsichtsthemen mit Bezug zu Beratern in der Finanzbranche bei der BaFin.

Ein Befreiungsschlag insbesondere für Allfinanzberater, weil so die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern beseitigt werden könnten. Ebenso wie teilweise sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die Beratung mit Bezug zu Versicherungen, Bankprodukten oder Investmentfonds. Ein Ende hätten damit möglicherweise auch zum Teil überzogen hohe Zulassungsgebühren, die von einigen Gewerbeämtern erhoben werden.

Der Nachteil: Es existiert bei der BAFin bislang kein Bereich, dem diese Aufgaben zugewiesen werden könnten. Einen solchen aufzubauen, wird teuer und setzt entsprechendes Personal voraus, das mit der notwendigen Vertriebskompetenz wohl nicht ohne weiteres zu finden ist.