Verbraucherzentralen gegen Honorarvermittlung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich in einer Stellungnahme strikt gegen die so genannte Honorarvermittlung ausgesprochen, bei der sich Makler zweimal vergüten lassen: Einmal vom Versicherer über die Courtage, ein zweites Mal vom Kunden über ein Honorar.

Stattdessen wird vorgeschlagen, strikt zwischen Beratung und Vermittlung gegen Provision und Beratung gegen Honorar zu unterscheiden, wobei Honorarberatung, sofern eine Vermittlungstätigkeit erfolgt, immer das Angebot von Nettotarifen ohne einkalkulierte Provision beinhalten soll.

Aus Sicht der DVAG Deutsche Vermögensberatung eine tragfähige Position, die allenfalls daran scheitern könnte, dass es keine wettbewerbsfähigen Nettotarife geben wird, v.a. im kleinvolumigen Privatkundengeschäft. Die Verbraucherzentralen fordern, die Versicherer zum Angebot solcher Tarife zu verpflichten.