Verbraucherschutz

Sie stehen - im Grunde an erster Stelle - für Verbraucherschutz: Die aus Steuergeldern finanzierten Verbraucherzentralen.

Deshalb sind sie es auch, die – neben der Stiftung Warentest – immer wieder verdeckte Beratungstests bei Bankberatern und Versicherungsvertretern durchführen, um so Defizite in der Beratungsqualität aufzudecken.

Trotz immer wieder geäußerter Kritik an der Testmethodik dürfte das Anliegen der Stiftung Warentest tatsächlich der Verbraucherschutz sein.

Bei den Verbraucherzentralen hingegen kommt ein nachhaltiges Eigeninteresse hinzu, denn auch diese wollen – gegen Beratungshonorar – die Bürger in Finanzfragen beraten. Kritik an anderen Beratern dürfte deshalb hier immer auch Marketing für die eigene Beratung sein.

Erneut wurde vor diesem Hintergrund der „Spieß umgedreht“, indem eine Genossenschaftsbank selbst eine Mitarbeiterin zur Beratung in die ortsansässige Verbraucherzentrale geschickt hat (siehe dazu auch unseren Blogbeitrag vom 11. August 2010).

Trotz fehlender Repräsentativität: Die Ergebnisse waren in jeglicher Hinsicht weit von dem entfernt, was der Gesetzgeber als Standard für qualifizierte Beratung definiert hat. Und das für 90 Euro Beratungshonorar.

Stellt sich in jedem Falle die Frage, warum für ein solches Ergebnis auch noch Steuergelder eingesetzt werden.