Verbraucherschutz auf Abwegen

Erneut wird durch eine von der Verbraucherzentrale Hamburg in Auftrag gegebene Studie alles dafür getan, aus Eigeninteresse die Bürger zu verunsichern und Entscheidungen für dringend notwendige Altersvorsorge mit den dafür am besten geeigneten Produkten zu verhindern.

Denn wie so oft wird vor dem Abschluss privater Rentenversicherungen dringlich gewarnt. Belegt mit pseudowisschenschaftlichen, in vielfacher Hinsicht angreifbaren Methoden. Den immer wieder vorgetragenen falschen Thesen. Und der schon gewohnten Auslassung der fundamentalen Vorteile privater Rentenversicherungen (siehe dazu und zur systematischen Offenlegung der Mängel der Studie Versicherungswirtschaft Heft 2 / 2012, S. 132).

Nundenn: 160 Milliarden Euro Schaden werden so errechnet, entstanden angeblich bei all denjenigen, die in den Jahren 2001 bis 2010 ihren Vertrag gekündigt haben. Eine beeindruckende Zahl, mit der sich auf jeden Fall bei den Medien gut Werbung für die eigene Sache machen lässt.

Ein Zitat aus der korrespondierenden Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:

„Um es klar zu sagen: Wer eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abschließt, hat schon verloren. (…) Nicht der Ausstieg oder das Aufgeben kosten also Milliarden, sondern der Abschluss. Durchhalten um jeden Preis ist im Übrigen keine Lösung. Im Einzelfall werden die Kündigungen unter Verlusten sogar die beste Lösung sein. (…) Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, empfehlen wir, sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.“

Also: Nicht abschließen und bestehende Verträge unbedingt kündigen. Am besten mit Hilfe der Verbraucherzentrale. Man mag es kaum glauben, und das alles finanziert aus Steuergeldern, aus denen sich die Verbraucherzentralen überwiegend finanzieren.

Deshalb erneut: Wie schade, dass die Initiatoren und Verfasser solcher tendenziösen Studien nicht in 20 oder 30 Jahren, nämlich dann, wenn diejenigen, die deshalb jetzt mit dem Aufbau von Altersversorgung zögern oder ordentlich angesparte Verträge beenden, zur Rechenschaft gezogen werden können.