Sorgt Ihr Chef schon für Sie vor?

Bei der betrieblichen Altersversorgung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam für die Rente des Mitarbeiters. Diese Unterstützung sollte man sich nicht entgehen lassen und die Chance aufs Extra-Geld für die Rente nutzen.

Das Thema Altersvorsorge nimmt in der öffentlichen Diskussion viel Platz ein. Schon fast gebetsmühlenartig wird daran erinnert, neben der gesetzlichen Rente ein privates Vorsorgepolster aufzubauen. Die Notwendigkeit ist unumstritten: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard der Rentner von morgen ansatzweise zu sichern. Wer also privat vorsorgt, kann dem Renteneintritt schon gelassener entgegenblicken. In Zeiten hoher Inflation, steigender Preise und einem für Anleger noch immer nicht rosigen Zinsumfeld ist private Vorsorge aber leichter gesagt als getan. Denn gerade Menschen mit geringen Einkommen fragen sich häufig, wie sie privat vorsorgen können, wenn die Rechnungen am Monatsende kaum mehr zu bezahlen sind.

Teamleistung betriebliche Altersversorgung

Genau deshalb lohnt sich die betriebliche Altersversorgung, kurz die bAV. Sie bildet neben der gesetzlichen und der privaten Rente einen weiteren Vorsorge-Baustein. Und weil Arbeitnehmer hier schon mit kleinen Beiträgen über die Jahre der Berufstätigkeit hinweg ordentlich fürs Rentenalter ansparen können, ist sie besonders attraktiv. Dabei wird die bAV sowohl vom Staat als auch vom eigenen Arbeitgeber unterstützt.  

Grundsätzlich umfasst die betriebliche Altersversorgung alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersvorsorge, Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Das Recht auf die Zusatzrente

Eine Besonderheit ist, dass sie gesetzlich verankert ist. Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch die sogenannte Entgeltumwandlung. Gemeint ist damit das Recht, Teile des eigenen Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zur bAV umzuwandeln. Durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist außerdem geregelt, dass seit 2022 sowohl bereits bestehende als auch neu abgeschlossene Verträge zur bAV vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen, wenn diese durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers finanziert werden.

In den meisten Betrieben bietet der Arbeitgeber einen bestimmten Durchführungsweg für die Betriebsrente an, da er dafür einen Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen hat. Eine Deloitte Studie zur bAV im Jahr 2022 fand heraus, dass es hier, vor allem in kleineren Betrieben, noch an der Kommunikation hapert. Es ist deshalb wichtig, dass sich Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber über das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung informieren und die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, wenn nötig, aktiv einfordern.

Win-Win-Situation

Der Staat unterstützt die betriebliche Vorsorge durch zahlreiche Steuervorteile. Ein Beispiel: Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgeführt. Das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters sinkt und damit auch Steuern, Sozialabgaben sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie jeder Arbeitnehmer haben auch rentenversicherungspflichtige Minijobber einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Wer staatliche Zulagen oder Zuschüsse vom Arbeitgeber also clever ausschöpft, kann sich über Jahrzehnte ein solides Rentenpolster ansparen. Darüber hinaus befinden sich Arbeitnehmer aktuell in einer komfortablen Position: Im Wettstreit um gute Mitarbeiter bieten – gerade auch kleine und mittlere – Arbeitgeber attraktive bAV-Angebote. Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten gilt: Unbedingt beraten lassen! Im Gespräch mit einem Experten, beispielsweise einem Vermögensberater, kann eine Lösung erarbeitet werden, die optimal auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.