Subsidiarität statt Bevormundung

Ganz zu Beginn, als Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts die gesetzliche Sozialversicherung einführte, war Subsidiarität oberste Maxime.

Der Staat wollte nur denjenigen helfen, die nicht selbst aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt sorgen konnten.

Mehr und mehr wurde dieser Grundsatz über die Jahrzehnte aufgeweicht, und heute ist es nur noch einer ganz kleinen Minderheit vorbehalten, nach eigenen Vorstellungen vorzusorgen und nicht Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung sein zu müssen.

Und dabei schätzen die Bundesbürger Freiwilligkeit, das ergab eine aktuelle Umfrage (siehe Financial Times vom 2. August 2012, S. 21). Denn gerade einmal 16 Prozent der Befragten befürworteten eine gesetzlich verpflichtende ergänzende Altersvorsorge wie z.B. die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Anlass genug, sich wieder auf die Ursprünge der Sozialversicherung zu besinnen, anstatt die Bevormundung der Bürger durch gesetzliche Regelungen immer mehr auszuweiten.