Stumpfes Schwert

"Stumpfes Schwert gegen Falschberatung bei der Bank", so der Aufmacher in der WELT vom 8. März 2012. Es geht um ein "altes Thema", nämlich die politische Intention, mittels Beratungsprotokoll Verbraucher vor Falschberatung zu schützen.

Eine aktuelle Studie hat die Praxis der Banken überprüft: Ein ansehnlicher Anteil der Banken und Sparkassen stellt dem Kunden gar kein Beratungsprotokoll zur Verfügung und verstößt damit gegen geltendes Recht. Andere Banken lassen den Kunden gegenzeichnen – obwohl dieser das gar nicht müsste – und schützen sich so selbst vor Schadenersatzansprüchen. Die hoffentlich nicht ganz ernst gemeinte Forderung der Verbraucherschützer, die die Studie in Auftrag gegeben haben: Der Kunde möge sich während des Beratungsgespräches selbst Notizen machen oder gar ein Tonbandgerät mitlaufen lassen.

Was „lehren“ die Ergebnisse der Studie?

Das Beratungsprotokoll ist alles andere als ein für den Schutz des Verbrauchers geeignetes Instrument. Eher das Gegenteil scheint der Fall.

Warum ist dies so? Weil Freiräume in der Gesetzgebung – hier das Einholen der Unterschrift des Kunden – genutzt werden, was nicht generell verwerflich, sondern eher einer nicht praxisgerechten Gesetzgebung anzulasten ist. Und: Wo kein Kläger da kein Richter: Es ist schlichtweg unmöglich, die Praxis der tagtäglich vielen hundertausend Beratungsgespräche wirkungsvoll zu überwachen.

Bleibt am Ende, auf mehr selbst gewollte Kundenorientierung der Banken und Sparkassen oder auf „Fingerspitzengefühl“ der Richter zu hoffen, wenn Geschädigte ihre berechtigten Ansprüche geltend machen.