Stichtagsbetrachtung

Schließt man einen befristeten Sparvertrag ab, ist es tatsächlich wichtig, welchen Wert die Anlage exakt an einem ganz bestimmten Tag hat.

Nämlich dem Tag, an dem der Vertrag ausläuft und die Anlage nebst Zinsen und sonstigen Überschüssen wie Kurssteigerung fällig wird.

Allzu gerne wird in diesen Tagen diese Betrachtungsweise sträflich missbraucht (siehe DIE WELT vom 14. Juni 2012).

So rechnet die Tageszeitung vor, dass heute europäische Aktien im Schnitt nicht mehr wert sind, als im Jahr 1997. Konsequenz: Sparpläne in Aktienfonds rentieren sich in keinem Falle.

Welch unsinnige Betrachtung. Denn allein schon die Kurse im März 2012 hätten zu einer weitaus besseren Bewertung geführt. Und vergessen wird gänzlich, dass Investmentsparpläne in der Regel beliebig fortgeführt werden können, also durchaus die Möglichkeit bieten, höhere Kurse abzuwarten.

Entscheidend ist: Der Anleger kauft Anteile. Und je niedriger die Kurse, desto höher bei festem Anlagebetrag die Anzahl der Anteile und damit die Basis für zukünftige Kurssteigerungen. Sind also die Kurse heute auf dem Niveau von 1997, so sollte dies eher Anlass zum Kauf sein.

Im Übrigen: Auch fondsgebundene Lebensversicherungen bieten in der Regel eine solche Chance, trotz eines fest vereinbarten Ablauftermins. Denn ohne weiteres lässt sich bereits bei Abschluss eine Abrufphase vereinbaren. Oder man lässt, sofern die Kurse bei Ablauf die Kurse niedrig sind, die Fondsanteile ganz oder teilweise stehen.