Standard für kundenorientierte Beratung

Was sollte eine qualifizierte, kundenorientierte Beratung leisten?

Im Zuge der zahlreichen Tests von Banken und Versicherungsvertretern in jüngster Zeit, der inzwischen umfangreichen Diskussion der Thematik in der Politik und in den Medien sowie der in den letzten Jahren erlassenen Gesetze kristallisiert sich zunehmend ein Standard heraus: 

  1. Am Beginn müssen immer die Analyse der aktuellen Situation des Kunden und ein ausführliches Gespräch darüber, welche Ziele und Wünsche der Kunde hat, stehen. Auch die Risikobereitschaft des Kunden muss thematisiert werden. Und natürlich wird, wenn es sich um einen Neukunden handelt, der berufliche Status durch Überreichung der Visitenkarte offengelegt, neben anderen Verbraucherinformationen.
  2. Erst darauf aufbauend läßt sich ein Konzept – wir nennen es Vermögensplanung – erstellen, das dem Kunden präsentiert und mit diesem diskutiert wird.
  3. Danach beginnt die Vermittlungstätigkeit, indem der Berater für den Kunden die Produkte beschafft, die gemeinsam besprochen wurden – alles zusammengefasst im Beratungsprotokoll.
  4. Und selbstverständlich endet danach die Arbeit des Beraters nicht, denn er sollte gemeinsam mit dem Kunden – anlassbezogen und mindestens alle ein bis zwei Jahre – überprüfen, ob die der Vermögensplanung zugrunde liegenden Daten noch richtig sind.   

Qualifizierte und kundenorientierte Beratung eben – für die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) längst Standard.