Sittenwidrig?

Als "sittenwidrig" bezeichnet das aktuelle map-fax Nr. 14 /2013 vom 5. April 2013 die vom Bund an die Lebensversicherer gezahlten Zinsen.

Man muss die Schärfe des Begriffes „sittenwidrig“ in diesem Zusammenhang nicht uneingeschränkt teilen, die Kritik als solche ist aber durchaus beachtenswert und mehr als nachvollziehbar.

Denn es lässt sich nicht vereinen, dass einerseits die Politik genau weiß, dass mit Blick auf die Demografie und die kritische Situation der gesetzlichen Rentenversicherung private Vorsorge zwingend und dringend notwendig ist. Mit Förderungen wie bei der Riester- oder Rürup-Rente wird dafür ja durchaus etwas getan.

Andererseits fehlt den meisten bedachten Bürgern zunehmend die Motivation, durch Sparen vorzusorgen. Denn bei Zinssätzen auf Staatsanleihen, die den privaten Rentenversicherungen als Kapitalanlage zugrunde liegen und die noch nicht einmal mehr die 2-Prozent-Marke „kratzen“, macht Sparen nur noch bedingt Spaß.

Das Beste, was also die Politik tun könnte, um private Vorsorge wieder attraktiv zu machen, wären spürbar höhere Zinsen auf die von den Lebensversicherern zwangsweise zu zeichnenden Staatsanleihen.