Reformpaket Lebensversicherung

Es ist richtig: die nunmehr wohl anstehende Absenkung des Garantiezinses von 1,75 auf 1,25 Prozent macht die private Lebens- und Rentenversicherung nicht gerade attraktiver.

Denn Garantien sind ja gerade eines der besonderen und exklusiven Wesensmerkmale der Lebensversicherung, die nur diese hat. Ebenso richtig ist, dass die Veränderung der Regelungen zu den Bewertungsreserven diejenigen Kunden benachteiligt, deren Verträge kurzfristig ablaufen oder gekündigt werden.

Man kann die Sache aber auch positiv sehen:

Die Absenkung des Garantiezinses stärkt die Substanz der Lebensversicherer, denn mit der Absenkung ist gewährleistet, dass alle Versicherer ihren Leistungsversprechen dauerhaft nachkommen können, und das auch mit Blick auf die gerade erfolgte Absenkung der EZB-Leitzinsens auf ein historisch tiefes Niveau. Jeder Kunde, der eine Lebensversicherung hat oder eine solche abschließt, darf sich also darauf verlassen, die vereinbarten Leistungen zu erhalten. Das ist viel wert in der heutigen Zeit. Und wer dann noch bei der richtigen Gesellschaft abgeschlossen hat, wird sich über eine Rendite freuen können, die weit oberhalb des Garantiezinses liegt. Auch heute noch erreichen viele Lebensversicherer eine Überschußbeteiligung von annähernd 4 Prozent.

Ebenso positiv ist die Neuregelung der Bewertungsreserven zu sehen. Denn es werden bisher bestehende Anreize zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages beseitigt. Und diejenigen, die ihren Vertrag bis zum Schluß durchhalten, werden über die Neuregelung mit höheren Ablaufleistungen belohnt.

Auch hier gilt also: Für die einen ist das Glas halb leer, für die anderen halb voll. Wer nachdenkt, müsste zu letzteren gehören.