Quersubventionierung

Aus gutem Grunde müssen Lebens- und Kompositversicherung getrennt voneinander betrieben werden, da so zum Schutze des LV-Kunden verhindert wird, dass Erträge aus der Lebensversicherung für die "Quersubventionierung" anderer Sparten genutzt werden.

Ein Abfluss an die Sparkassen und Banken scheint dagegen zulässig zu sein. Denn wie anders ließe sich erklären, dass Banken hohe Einmalbeiträge gegen ebenso hohe Provisionen vermitteln und hierbei die Konditionen zumindest in einigen Fällen aus dem Altbestand der Lebensversicherer subventioniert werden?

Es gibt weitere Beispiele: Das aktuell extrem niedrige Zinsumfeld soll auch zur Rettung der Landes- und Geschäftsbanken beitragen, die so ihre Ertragslage „sanieren“ können. Den Schaden haben auch hier die Kunden der Lebensversicherer, die wegen der niedrigen Zinsen eine ebenso niedrige Rendite ihres Versorgungsvertrages in Kauf nehmen müssen.

Dazu passend ein aktuelles Zitat von GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen: „Es kann nicht sein, dass Lebensversicherungskunden und andere Sparer mit Einbußen bei ihrer privaten Altersvorsorge für eine bessere Ertragslage der Banken zahlen.“

So nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Versicherungswesen vom 1. Dezember 2010 (Seite 816).