
Marketing
Es gibt gutes und weniger gutes Marketing.
Das Wichtigste vorweg: Es wird kein generelles europaweites Provisionsverbot für die Beratung in der Finanzbranche geben. Es bleibt also den Mitgliedsstaaten überlassen, die Vergütung für Berater und Vermittler in der Finanzbranche im nationalen Recht selbst zu regeln.
Hingegen soll zukünftig europaweit für den Verbraucher noch besser erkennbar sein, ob ein Berater unabhängig oder an ein Unternehmen gebunden ist. Ganz konkret soll dies auch darüber erreicht werden, dass der unabhängige Berater nur noch gegen Honorar beraten darf.
Dies ist – bezogen auf den deutschen Markt – faktisch ein Provisionsverbot für Makler und andere sich als unabhängig bezeichnende Berater und Vermittler.
Stellt sich die Frage, was das – ganz konkret – für die Arbeit des unabhängigen Beraters bedeuten könnte?
Damit wird deutlich: Unabhängig davon, wann, ob und wie der deutsche Gesetzgeber dieses europäische Verbot der Provisionsberatung für unabhängige Berater umsetzt – die Anforderungen an die Makler werden steigen.
Viele werden dem wohl nicht gewachsen sein und ihre Unabhängigkeit aufgeben, also in den Status des gebundenen Vermittlers wechseln. Die, die dort schon sind, können sich weiter in Ruhe um ihre Kunden kümmern.