Provisionsdeckelung in der privaten Krankenversicherung

Ein lesenswerter Auszug aus dem Versicherungsjournal vom 20.10.2011 zur anstehenden Provisionsdeckelung in der PKV.

Inpunkto-Geschäftsführer Alexander Rak sieht in der Provisionsdeckelung eine „äußerst bedenkliche“ Entwicklung.

Er bemängelt, dass durch eine Begrenzung der Provisionen in der angedachten Höhe die Dienstleistung Versicherungs-Vermittlung mit hoher Beratungsqualität, einer fehlerfreien Abwicklung der Anfrage- und Antragsprozesse und Serviceleistungen für die Kunden nicht refinanzierbar wird und sich die Deckelung auf Dauer zu Lasten des Kunden auswirkt. „Im Ergebnis einer optimalen kundenorientierten Beratung steht nun einmal eine gerechtfertigte Entlohnung“, so Rak.

Bei der Vergabe der Provisionen muss seiner Ansicht nach „ganz klar“ nach der Art der Dienstleistung unterschieden werden, die ein Vermittler dem Versicherer gegenüber leistet. Wenn zum Beispiel ein Einzelmakler oder Maklerpool „die komplette Dienstleistungspalette“ des Versicherers inklusive Betreuungsstrukturen in Anspruch nimmt und „weitergehende Abschlusskosten durch Nachbearbeitungen, fehlerhafte Anträge etc. verursacht, muss das in der Abschlussprovision berücksichtigt werden.“

Dazu unsere Meinung: Richtig ist, dass in funktionierenden Märkten Preise (hier: Provision als Preis für Beratung und Vermittlung) nicht gesetzlich geregelt werden sollten. Wenn aber hinlänglich bekannte KV-Spezialvertriebe für die Vermittlung 15 oder 16 Monatsbeiträge Provision erhalten und den gleichen Vertrag nach zwei Jahren mit nochmaliger Abschlussprovision auf einen anderen Versicherer umdecken, entbehrt dies jeglicher Grundlage. Und so darf sich die Branche (leider) nicht wundern, dass aufgrund des Fehlverhaltens einiger weniger der Gesetzgeber eingreift.

Schade!