Provisionsabgabe

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht beschäftigte sich der deutsche Gesetzgeber auch mit dem Provisionsabgabeverbot.

Der Hintergrund: Kritiker des Verbotes wenden seit Jahren ein, dass das Verbot den Preiswettbewerb unter den Vermittlern behindere.

Der Gesetzgeber ist diesem Argument nicht gefolgt. Das Provisionsabgabeverbot wird nach aktuellem Stand beibehalten und ist zukünftig im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Die Gründe dafür:

  • Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten für den Verbraucher in aller erster Linie das Preis-/Leistungs-Verhältnis des Produktes sowie die Leistungsfähigkeit (Solvenz) des Versicherers im Vordergrund stehen. Die Möglichkeit für Verbraucher, bei Abschluss über eine Provisionsabgabe ggf. einige hundert Euro in bar zu erhalten, könnte in diesem Zusammenhang ein Motiv dafür sein, aus Unkenntnis Verträge bei Versicherern abzuschließen, die diesen Anforderungen nicht bzw. nur bedingt genügen.
  • Kompetente Beratung ist mit Kosten verbunden, insbesondere für Aus- und Weiterbildung, für Back-Office-Service und -Personal, für IT usw. Die damit verbundenen Ausgaben bürgen u.a. für die Qualität der Beratung. Es stellt sich die Frage, ob Vermittler, die willens und in der Lage sind, größere Teile der Provision abzugeben, diese Ausgaben tatsächlich tätigen und insoweit hohe Beratungsqualität bieten (können). Im Gegenteil: Möglicherweise schließt der Kunde nicht mehr dort ab, wo er hochwertige Beratung erhält, sondern dort, wo mit der Unterschrift Bargeld ausbezahlt wird. Oder der Verbraucher nimmt bei einem gut ausgebildeten Vermittler Beratung in Anspruch, schließt aber bei einem anderen Vermittler ab, um die Provision zu erhalten.

Beide Argumente zielen in die gleiche Richtung: Qualität hat ihren Preis.