Provision als Köder

Das Versicherungsaufsichtsgesetz verbietet die Weitergabe von Provisionen an Kunden.

Der Fondsvermittler AVL hat nun Klage gegen die BaFin eingereicht, um dieses Verbot zu kippen. So ein Bericht in der Zeitschrift für Versicherungswesen ZfV, Heft 7/2011, Seiten 221 f.

Warum ist die Provisionsabgabe verboten?

Weil naheliegend ist, dass die Menschen Versicherungen nicht mehr dort abschließen werden, wo sie ein gutes Produkt und eine ordentliche Beratung bekommen, sondern dort, wo kurzfristig das Portemonnaie aufgefüllt werden kann.

Oder: Man stelle sich vor, ein Berater vermittelt dem Kunden eine Lebensversicherung mit einem Beitrag, den sich dieser in den ersten Monaten nur deshalb leisten kann, weil er den Beitrag aus erhaltenen Provisionen finanziert. Was danach kommt, ist naheliegend. Einem solchen nicht unrealistischen Tatbestand beugt das Provisionsabgabeverbot vor.

Ein letztes: Wird die Provisionsabgabe zum rechtlich zulässigen Wettbewerbsfaktor, werden die Vermittler gar nicht umhin kommen, sich in der Höhe der abgegebenen Provision immer weiter gegenseitig zu überbieten – bis am Schluss gar nichts mehr für den Vermittler übrig bleibt, bis auf den Abschluss. Dass dies mittel- bis langfristig den gesamten Berufsstand ruiniert, ist naheliegend. Die Alternative wäre: Die Versicherer erhöhen die Provisionen immer weiter und mit diesen die Prämien. Das, was der Kunde also „vorne“ an Provision erhält, bezahlt er „hinten“ über höhere Prämien zusätzlich. Man könnte es auch als eine Art Kredit bezeichnen.

Deshalb kommt auch die ZfV – so wie wir als DVAG – zum Resumée: „Provisionsbasar ist keine Lösung“.