Pibs

Man lernt ja immer wieder dazu: „Pibs“ ist die wohl inzwischen gebräuchliche Abkürzung für Produktinformationsblätter, die die Versicherer den Kunden aushändigen müssen (siehe Versicherungswirtschaft 20/2012).

Die TU Braunschweig hat mit einem speziellen Testverfahren insgesamt zwölf Pibs zur privaten Haftpflichtversicherung auf Verständlichkeit aus Sicht des Kunden untersucht. Zwei mal gab´s die Note gut, vier mal befriedigend, fünf mal ausreichend und einmal mangelhaft.

Nicht besonders gut. Und dies zeigt, dass die gewollte Veraucherschutzfunktion der Pibs im Grunde nicht funktioniert. Denn selbst wenn der Kunde sich die Mühe machen sollte und die Blätter liest (was selten der Fall sein wird), versteht er nicht sehr viel. Eigentlich logisch, denn in der Regel werden die Texte wohl von Spartenfachleuten und Juristen formuliert, die in erster Linie wert darauf legen müssen, dass fachlich und juristisch alles korrekt ist.

Damit beißt sich die Katze in den Schwanz: Ließe man die Marketingabteilung ran, wären die Pibs vielleicht kürzer, einfacher und verständlicher. Im Gegenzug würden aber vielleicht wichtige Inhalte fehlen und die Pibs würde im Falle eines Rechtsstreits nicht standhalten.

Bleibt also am Ende: Finanzprodukte sind eine hochkomplexe Materie, und deshalb muss jeder Versuch, sie ausführlich, fachlich und korrekt, gleichzeitig aber einfach und verständlich in geschriebener Form zu erläutern, scheitern. Dies auch der Grund, warum es Vermögensberater gibt. Denn die erklären dem Kunden das Produkt so, dass er es versteht.