Nochmals: Bewertungsreserven

Auch hier im Blog haben wir uns bereits mehrfach dem Thema "Bewertungsreserven" gewidmet.

Grundsätzlich erfreulich, dass nunmehr die Politik Bereitschaft zeigt, die aktuelle Regelung zu verändern. Denn über sie werden Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden, begünstigt – zulasten derjenigen, die bis zum Ablauf durchhhalten.

Aber auch unerfreulich. Denn als Bedingung für eine Änderung der Regelung fordern die Politiker von den Versicherern Zugeständnisse an anderer Stelle. Beispielsweise eine Begrenzung der Provisionen oder eine Erhöhung der Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen der Lebensversicherer.

Eine Art „Kuhhandel“ also. Begründet wird dies von der Politik mit der Bereitschaft, den Versicherern zu helfen und die Branche zu „retten“. Deshalb die Bezeichnung „Rettungspaket“.

In mehrfacher Hinsicht ein erstaunlicher Vorgang:

Es geht bei den Bewertungsreserven nicht um die wirtschaftliche Situation oder die Rettung der Lebensversicherer, sondern um die Umverteilung von Überschüssen zwischen den Kunden. Wenn ein Lebensversicherer im großen Stil heute denjenigen Kunden, die ihren Vertrag kündigen, einen Teil der Bewertungsreserven ausbezahlen muss, wird der Versicherer dazu übergehen (müssen), noch nicht fällige Anleihen mit vergleichsweise hoher Verzinsung zu verkaufen. Die wiederum führt zu einer weiteren Absenkung der Überschussbeteiligungen im Bestand, also bei all denjenigen, die ihren Vertrag nicht kündigen. Ein völlig widersinniges Vorgehen, das den belohnt, der seine Altersvorsorge frühzeitig plündert.

Dazu Felix Hufeld, bei der BaFin für die Versicherer zuständig, in der WELT AM SONNTAG vom 20. April 2014: „Die Versicherer müssen ihre fetten Kühe von früher schlachten und hochverzinsliche Anleihen verkaufen, um die ausscheidenden Kunden zu bedienen. Das belastet die zukünftige Rendite und damit die Auszahlungen an die Versicherten. Die Ungerechtigkeit schreit förmlich zum Himmel.“  

Als „Gegenleistung“ eine Provisionskürzung zu fordern, um so die Kosten der Versicherer zu senken und die Überschüsse für die Kunden zu erhöhen, bedeutet dann am Ende nichts anderes, als dass die Berater und Vermittler den durch die Regelung der Bewertungsreserven enstehenden Schaden mit entsprechenden Einkommensverlusten bezahlen müssen.

Richtig deshalb, dass erste Versicherer, darunter auch die Generali Holding, das „Rettungspaket“ ablehnen und im Zweifel den Status Quo zu den Bewertungsreserven in Kauf nehmen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 2. April 2014, S. 27).

Insgesamt eine bedauerliche Entwicklung. Denn am Ende verlieren beim jetzigen Vorgehen der Politik auf jeden Fall die Falschen: Entweder vertragstreue Kunden in Form sinkender Überschußbeteiligungen – wenn bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven alles so bleibt, wie es ist. Oder die Berater, die überhaupt nichts dafür können – wenn sich die Branche auf den „Kuhhandel“ tatsächlich einlässt. Bleibt zu hoffen, dass sich weitere Versicherer so positionieren wie die Generali.