Mit dem Verein in die Pleite …

Ohne ehrenamtlich tätige Bürger würde unser Land vermutlich nicht funktionieren.

Es gibt sie überall: Im Sport, in der Kultur oder im Sozialbereich. Viel Zeit und Engagement wird dabei investiert, unentgeltlich, um der Sache willen. Umso wichtiger, sich dabei auch möglicher Risiken bewusst zu sein und diese abzufedern.

Eine davon: Die Haftung des ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedes eines Vereins, denn dessen private Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn es sich um eine nicht verantwortliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt. So die Financial Times in ihrer Ausgabe vom 4. Mai 2012 (S. 24).

Deshalb der Rat an alle ehrenamtlich tätige Menschen: Über einen kompetenten Berater klären lassen, ob ggf. zusätzlich eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich ist. Denn ohne diese geht ein Schaden in voller Höhe zu Lasten des privaten Vermögens.