Wird mir mein Minijob später für die Rente angerechnet?

In Deutschland gibt es rund 7,3 Millionen Minijobber. Gerade beim Thema Minijob und Rente gibt es viele Fragen. Zählt ein Minijob zur Rente? Wie läuft das mit der Rentenversicherung? Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob? Darf man mehrere Minijobs haben? Alle wichtigen Infos im Überblick.

Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder als Aushilfe – Minijobber sind Arbeitnehmer, die in vielen Betrieben, Organisationen oder auch Privathaushalten geringfügig beschäftigt sind. Minijobs sind bei Studenten besonders beliebt. Rentner nutzen Minijobs, um ihre Rente aufzustocken. Aber auch Arbeitnehmer, die bereits einen Hauptjob haben, nutzen Minijobs als Nebenjobs, um sich nebenbei etwas dazu zu verdienen und ihr Einkommen aufzubessern.

Was genau ist ein Minijob?

Minijobs sind sogenannte geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Minijobber weder Lohnsteuer noch Beiträge für Arbeitslosen-, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Sie bekommen das Bruttogehalt als Nettogehalt, solange das Einkommen aus dem Minijob unter der Verdienstgrenze bleibt, abzüglich des Beitrags für die Rentenversicherung. Denn seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung bei Minijob befreien zu lassen.

Wie viel darf man in einem Minijob verdienen?

Zum 1. Januar 2024 ist die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, die Minijob-Grenze, von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen. Grund hierfür ist die Anhebung des Mindestlohns von 12 Euro auf 12,41 Euro. Wer also geringfügig beschäftigt ist und nicht mehr als 538 Euro im Monat verdient, gilt als Minijobber. Bis Ende 2023 lag die Minijob-Grenze noch 520 Euro, bis September 2022 bei 450 Euro.

Es gibt 2 Arten von Minijobs:

  • Beim Minijob darf der Lohn monatlich die Grenze von derzeit 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber pro Monat arbeiten dürfen, ergibt sich dabei aus dem Stundenlohn.
  • Bei einem kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres drei Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Hier spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle.

Kann man einen Minijob als Nebentätigkeit bei einem Hauptjob ausüben?

Wer neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf eine geringfügige Beschäftigung als Minijob ausübt, der bleibt im Nebenjob sozialversicherungsfrei. Wer die Minijob Einkommensgrenze überschreitet oder noch einen weiteren Minijob aufnimmt, der unterliegt mit dem zweiten Minijob der Sozialversicherungspflicht.

Folgendes gibt es dabei zu beachten:

  • Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, bevor Sie einem Minijob nachgehen. Je nach dem Arbeitsvertrag können Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sein.
  • Planen Sie Ihren Arbeitsalltag und Ihre Arbeitszeiten mit Sorgfalt: Wer aufgrund eines Minijobs seine Aufgaben im Hauptjob vernachlässigt oder aus verschiedenen Gründen nicht fit ist, gefährdet sein finanzielles Auskommen.

Kann man mehrere Minijobs haben?

Wer keinen anderen versicherungspflichtigen Hauptjob hat, kann zwei oder mehrere Minijobs haben. Hierfür gibt es eine einzelne Einschränkung: Der Gesamtverdienst aus allen Minijobs darf nicht die Grenze von insgesamt 538 Euro monatlich überschreiten. Verdient ein Minijobber mehr, unterliegt er der Sozialversicherungspflicht und muss demzufolge weitere Abgaben tragen.

Anrechnung Minijob und Rente: Wie viel Rente bringt ein Minijob?

Welche Auswirkung hat ein Minijob auf die Rente? Minijobs unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dieser Betrag wird vom Lohn abgezogen. Dadurch bekommen sie den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.

Ein Beispiel:

  • Wenn ein Minijobber ab Januar 2024 die maximalen 538 Euro verdient und seinen Betrag für die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, bekommt er 518,63 Euro ausgezahlt.
  • Nach einem Jahr im Minijob bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente derzeit um etwa 5 Euro.

Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet.

Wie kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber jederzeit mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Entscheiden sich die Arbeitnehmer für die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob, können sie die Befreiung von der Rentenversicherung nicht mehr rückgängig machen, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Durch die Befreiung von der Rentenversicherung bei einem Minijob hat man für die Zeit der Beschäftigung ein paar Euro mehr in der Tasche – zahlt aber natürlich nicht in die Rentenkasse ein. Was zunächst verlockend klingt, hat eine ganze Reihe an Auswirkungen.

Rentenbefreiung beim Minijob: Pro und Contra

Man sollte sich nicht vorschnell für eine Rentenbefreiung entscheiden. Denn neben mehr Geld in der Tasche im Hier und Jetzt, gilt es, auch andere Faktoren zu beachten:

  • Wartezeiten: Die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sammelt zwar auch noch Wartezeiten, aber nicht mehr in vollem Umfang. Je nach Höhe des Verdienstes können Minijobber höchstens ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate erwirtschaften.
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Wer mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob in die Rente einzahlt, erwirbt so durch die Zahlung der Pflichtbeiträge einen Schutz vor Erwerbsminderung. Wer sich befreien lässt, ist im Zweifel nicht geschützt.
  • Zusätzliche Förderung: Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, erfüllen damit auch die Voraussetzungen für die staatliche Förderung bei privater Vorsorge und haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Vorteil für Studierende: Wer bereits während des Studiums durch einen Minijob in die Rentenversicherung einzahlt, kann schon vor dem eigentlichen Einstieg ins Berufsleben Beitragszeiten für die Rente und erstmalig den Schutz vor Erwerbsminderung erwerben.

Flexibles Zusatzeinkommen: Alternative zu klassischen Nebenjobs

Die Deutsche Vermögensberatung bietet spannende Jobs und viele Möglichkeiten, nebenberuflich Geld zu verdienen.

Was macht ein Vermögensberater der DVAG? Er hilft Menschen mit professioneller Beratung und Betreuung wichtige Entscheidungen rund um ihre Vorsorge, Absicherung und Finanzen zu treffen. Wer nebenberuflich diese neuen Aufgaben kennenlernen will, muss selbst nicht sofort hauptberuflicher Vermögensberater werden oder den aktuellen Job oder den Minijob kündigen. Vermögensberater im Hauptberuf tragen mehr Verantwortung für ihre Kunden und Partner. Nebenberufliche Vermögensberater wachsen sukzessive in diese Rolle und sind dabei innerhalb des Teams wichtige Helfer und Unterstützer. Wer Gefallen an seinen Aufgaben im Nebenberuf findet und sich eine Karriere im Strukturvertrieb vorstellen kann, hat die Möglichkeit, ein hauptberuflicher Vermögensberater zu werden und sich mit der Zeit ein eigenes Unternehmen unter dem Dach der Deutschen Vermögensberatung auszubauen.

Diese Vorteile bietet eine nebenberufliche Tätigkeit bei der Deutschen Vermögensberatung:

  • Kein Druck: Sie unterstützen einen Vermögensberater bei seiner Tätigkeit und werden Schritt für Schritt in Ihre Aufgaben eingeführt. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite und hilft Ihnen mit Rat und Tat.
  • Zeitlich flexibel: Sie müssen Ihren aktuellen Job nicht kündigen. Sie arbeiten, wann immer Sie Zeit haben: Das kann abends oder am Wochenende sein – so, wie es am besten mit Ihrem Hauptberuf zusammenpasst.
  • Attraktive Provisionsvergütung: Die Vergütung richtet sich nach Ihrem Einsatz. Somit sind durchaus einige hundert Euro Zusatzeinkommen im Monat für Sie möglich.