Marktbereinigung

Es war zu erwarten: Der neue § 34f der Gewerbeordnung wird zu einer Marktbereinigung führen.

Die Bereinigung ist nachweislich da. So verzeichnete der Maklerpool BCA, dessen Umsätze zu über 60 Prozent aus offenen Fonds kamen, im Jahr 2014 einen Umsatzrückgang um rund 8 Prozent (s. Versicherungsjournal vom 6. August 2015), während beispielsweise der Umsatz der Deutschen Vermögensberatung um rund 5 Prozent zulegte.

Wer sind also die Verlierer?

Viele Makler, die sich bisher ohne Qualifikationsnachweis und Zulassung im Bereich der Anlageberatung getummelt und nun zumindest in diesem Segment die Segel gestrichen und eine wichtige Einnahmequelle verloren haben.

Und natürlich, wie im Fall BCA, die Maklerpools, deren Erfolg letztendlich nichts anderes ist als die Summe der Erfolge aller angeschlossenen Makler.

Wer sind die Gewinner?

All diejenigen Vermittler und Vermögensberater, die sich den hohen Anforderungen des § 34f GewO gestellt und die nun noch mehr Marktchancen haben. Und all diejenigen, die neben der Anlageberatung auch alle anderen Beratungsfelder abdecken.