Kundenanwalt

Vielfältig die Bemühungen der Finanzbranche, das angekratzte Image aufzubessern, das in den letzten Jahren durch Falschberatung, einseitige Produktorientierung, Provisionsexzesse und durch die Zusammenarbeit mit dubiosen Vertriebsgesellschaften entstanden ist (siehe FAZ vom 21. Februar 2012, S. 19).

Erste Anbieter haben unmehr die Idee eines so genannten „Kundenanwaltes“ umgesetzt. Dessen Aufgabe: Er soll schlichten, wenn es Streitigkeiten zwischen Anbieter und Kunde gibt.

Vordergründig nachvollziehbar, aber möglicherweise doch nur ein kaum praktikabler „Marketing-Gag“?

Wie wird die Realität aussehen?

Der Kundenanwalt wird im eigenen Hause viel Schutz durch den Vorstand benötigen, denn seine Aufgabe muss es sein, sich gegen die Entscheidungen der Fachabteilungen zu stellen. Wer überwacht den Kundenanwalt? Sicher wird er einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht ablegen, und das Managament wird diesen studieren und natürlich erst danach entscheiden, ob er zur Veröffentlichung taugt. Vielleicht wird auf diesem Wege der eine oder andere Kundenanwalt schon schnell wieder in der „Versenkung“ verschwinden?

Reichen Ombudsmänner und die BaFin als neutrale Beschwerdestellen nicht aus und sind diese nicht viel glaubwürdiger?

Ist die Einrichtung eines Kundenanwaltes nicht ein Bekenntnis dazu, dass im eigenen Hause nicht kundenorientiert gearbeitet und entschieden wird?

Und: Ist es nicht eigentlich Aufgabe eines guten Beraters, Mittler zwischen Anbieter und Kunde zu sein? Wir meinen: Auf jeden Fall. Denn ein kompetenter Berater kann sehr viel erreichen, beim Anbieter und für seinen Kunden.