Kunden verjagen …

Keine Frage: Es ist derzeit für alle Anbieter der Finanzbranche schwierig, hohe Zinszusagen einzuhalten, die z.B. vor 10 oder 15 Jahren beim Abschluss langfristiger Sparverträge abgegeben wurden.

Denn oftmals reichen die von den Anbietern aktuell am Markt zu erzielenden Zinsen nicht mehr aus, um auf der anderen Seite die Zinszusagen zu decken.

Dies trifft gleichermaßen Banken mit Sparverträgen, Versicherer mit Lebens- und Rentenversicherungen wie Bausparkassen mit hohen Guthabenverzinsungen.

Doch wie gehen die Anbieter damit um?

Die Lebensversicherer bedienen – wenn auch mit erheblichen Kraftanstrengungen – durchweg solche Altverträge mit zum Teil 4 Prozent Garantiezins.

Anders angeblich vereinzelt die Banken (siehe Kölner Stadtanzeiger vom 5. August 2013, Seite 10).

Unter der Überschrift „Kunden sollen verjagt werden“ wird dort berichtet, dass langfristige Sparverträge mit 3 oder 4 Prozent rechtswidrig von Banken und Sparkassen gekündigt werden, verbunden mit dem Motiv, der Kunde kenne seine Rechte ohnehin nicht.

Mag sein, dass tatsächlich der eine oder andere Kunde eine solche Kündigung widerstandslos hin nimmt. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Vermögensberater. Denn der kann schnell mit wenig Aufwand prüfen, was vertraglich zulässig ist und was nicht.