Kündigung von Bausparverträgen

Immer mehr Bausparkassen versuchen in diesen Monaten, langjährig bestehende Bausparverträge zu kündigen.

Fast alle namhaften Tageszeitungen berichten darüber, so zum Beispiel die Süddeutsche vom 08.12. oder die Frankfurter Allgemeine vom 10.12.2014.

Was steckt dahinter?

Es handelt sich in der Regel um Verträge, die schon seit vielen Jahren in voller Höhe bespart sind, aber dennoch nicht für Investitionen in Immobilien in Anspruch genommen werden. Der Grund: Den Kunden werden Jahr für Jahr die bei Vertragsabschluss vor vielen Jahren zusagten hohen Zinsen von teilweise bis zu 3,5 Prozent gutgeschrieben. Kein Wunder also, dass die betroffenen Kunden der Bausparkassen wenig Neigung zeigen, ihren Bausparvertrag aus „freien Stücken“ zu beenden.

Im Gegensatz dazu kann das für die Anbieter durchaus existentielle Ausmaße annehmen, denn weder erhalten die Bausparkassen auf ausgegebene Darlehen die für die Verzinsung der Guthaben notwendigen Zinsen, noch lassen sich mit frei verfügbaren Mitteln am Kapitalmarkt 3,5 Prozent Rendite darstellen. Die lukrativen Altverträge müssen also zu einem guten Teil aus der Substanz der Bausparkasse bedient – oder eben gekündigt werden.

Ist das rechtens? Das Landgericht Mainz hat entschieden, dass der Zweck des Bausparens die Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Wird dieses über viele Jahre nicht in Anspruch genommen, obwohl der Vertrag längst überspart ist, entfällt insoweit die Geschäftsgrundlage, so die Argumentation.

Unabhängig davon, ob irgendwann ein OLG oder noch höhere Instanzen das Urteil bestätigen oder revidieren und unabhängig davon, dass Verträge einzuhalten sind, sollte kein Kunde einer Bausparkasse ein Interesse daran haben, dass sein Vertragspartner kapitalmarktbedingt in existenzielle Schwierigkeiten gerät. Denn das könnte am Ende dazu führen, dass nicht nur die Zinsen, sondern auch ein größerer Teil des angesparten Guthabens ausfällt.