Keine Strafzinsen für die fondsgebundene Lebensversicherung

Die Verunsicherung ist groß, aber ein Faktencheck schafft Klarheit: Strafzinsen sind ein Begriff der Bankenwelt und haben nichts mit Lebensversicherungen zu tun.

Die aktuelle Mediendiskussion zur Rentabilität der Lebensversicherungen verunsichert viele Menschen: Stimmt es, dass sich Neuverträge aufgrund der Strafzinsen nicht mehr lohnen? Sorgen die Strafzinsen dafür, dass mein Lebensversicherungsvertrag weniger Rendite abwirft? Ist die Kritik berechtigt? Ein Faktencheck klärt auf: Strafzinsen sind ein Begriff der Bankenwelt und haben nichts mit Lebensversicherungen zu tun. Die DVAG erklärt den Unterschied zwischen kapitalbildender und fondsgebundener Lebensversicherung.

Die Art der Lebensversicherung macht den Unterschied!

Ein detaillierter Blick auf die Faktenlage lohnt sich: Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung steht die konservative Anlage der Kundengelder im Vordergrund. Das heißt: Der Versicherte erhält auf seine Kapitalanlagen einen Garantiezins, der zum kommenden Jahreswechsel von 0,9 auf 0,25 Prozent sinkt. Diese Absenkung des so genannten Höchstrechnungszinses (umgangssprachlich auch Garantiezins genannt) hat das Bundesfinanzministerium kürzlich beschlossen. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, deren Höhe vom Versicherer jährlich festgesetzt wird. Diese gehen durch die anhaltende Niedrigzinsphase seit Jahren zurück. Ein Strafzins kommt hier nicht zum Tragen. Fakt ist: Die von den Versicherern erwirtschafteten Zinsen sinken zwar, sie liegen damit weiterhin deutlich über denen von klassischen Sparprodukten wie Sparbüchern oder Tagesgeldkonten.

Die fondsgebundene Lebensversicherung orientiert sich dagegen an der chancenorientierten Geldanlage, hier wird größtenteils in Investmentfonds investiert. Gerade bei Neuverträgen ist es – angesichts des nach wie vor extrem niedrigen Zinsniveaus – heute für viele Kunden deutlich attraktiver, sich für Produkte zu entscheiden, deren Rendite sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientieren. So ergeben sich gerade bei fondsgebundenen Versicherungen sehr gute Chancen auf höhere Renditen, von denen Kunden profitieren. Strafzinsen für Kundenguthaben bzw. Spareinlagen sind und werden hier kein Thema.

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) beobachtet die Marktentwicklung sehr genau und setzt daher seit Jahren mit ihrem Produktpartner Generali Deutschland auf die fondsgebundene Lebensversicherung, um für ihre Kunden ein attraktives Portfolio und Performancechancen zu schaffen: Schon vor vielen Jahren hat sich die Generali von der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung verabschiedet. Grundsätzlich spielen heute kapitalbildende Produkte in der Beratung nur noch eine untergeordnete Rolle.

Persönliche, passgenaue Finanzberatung wird immer wichtiger

Ob eine fondsgebundene Lebensversicherung infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel den Wünschen und Zielen des Kunden oder seiner individuellen Lebenssituation. Die Diskussion um Strafzinsen ist jedoch keiner davon. Die Verunsicherung der Verbraucher ist spürbar. Dadurch ist auch der Bedarf nach qualifizierter Finanzberatung ungebrochen hoch. Ein persönlicher Ansprechpartner in Sachen Absicherung, Vorsorge und Finanzen hilft, durch den komplexen Finanzdschungel zu führen und die richtige Entscheidung für jeden Einzelnen zu treffen. Hier kommt die persönliche, passgenaue Finanzberatung durch über 18.000 Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG ins Spiel.

Denn Fakt ist: Die Lebenserwartung der Deutschen nimmt immer weiter zu und damit steigt auch der Finanzbedarf, den wir im Alter einmal haben werden. Die private Altersvorsorge ist also wichtiger denn je.