Kannibalismus

Was wäre davon zu halten, wenn Kunden mit einer Lebensversicherung, die ihren Vertrag vor Ablauf kündigen, quasi als Zuschlag oben drauf einen Teil der Gewinne derjenigen bekommen, die ihre Verträge bis zum Ende durchhalten?

Man könnte es im übertragenen Sinne Kannibalismus nennen, ganz abgesehen davon, dass so geradezu ein Anreiz gesetzt wird, Altersvorsorgeverträge frühzeitig zu kündigen und das Geld zu „verfrühstücken“.

Aber so wollen es die Verbraucherschützer, denn deren Forderung ist es, Kunden, die ihre Verträge vorzeitig kündigen, an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat es umgesetzt.

Ist das Verbraucherschutz? Und entspricht dies dem Anliegen der Politik, die gewaltigen Löcher in der gesetzlichen Renetnkasse durch private Altersvorsorge zu kompensieren?