Irrweg?

Sie ist ansatzweise nachvollziehbar, die Diskussion darum, ob der Garantiezins in der Lebensversicherung überhaupt noch zeitgemäß ist (siehe aktuell Versicherungsjournal vom 21. Januar 2013).

Denn mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase liegt dieser zwischenzeitlich nur noch bei 1,75 Prozent. Und einige wenige Versicherer tun sich schwer damit, selbst dieses Zinsniveau zu erreichen und subventionieren so die Zinsen auf das Neugeschäft aus Bestandserträgen.

Man kann jedoch auch Gegenposition beziehen.

Denn gerade der Kapitalerhalt und eine garantierte Verzinsung sind die schlagenden Argumente, mit denen sich eine Lebensversicherung von Bankprodukten absetzen kann, und zwar in einem besonders wichtigen Thema: Der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Und genau dabei sind den Menschen Themen wie Sicherheit, Kapitalerhalt und garantierte Rendite besonders wichtig. Lässt sich also durchaus die These vertreten: Wer den Garantiezins abschaffen will, entzieht der Branche einen ihrer wichtigsten Vorteile gegenüber allen anderen.

Auch das Argument der Subventionierung zwischen Bestand und Neugeschäft mag nicht so recht überzeugen. Private Lebens- und Rentenversicherungen werden mit sehr langen Laufzeiten abgeschlossen. Und die Erfahrung zeigt: Zinsverläufe schwanken immer. In 10 oder vielleicht 20 Jahren werden vermutlich deshalb die Zinsen weit höher sein als heute, mit der Folge, dass auch der Garantiezins und die Überschussbeteiligungen wieder zulegen werden. Es ist gerade Aufgabe der Lebensversicherer, diese Schwankungen durch die Bildung und Entnahme von Reserven so zu „managen“, dass alle Kunden über die Gesamtlaufzeit eine ansehnliche Rendite erhalten. Und die liegt – Garantiezins hin oder her – branchenweit immer noch bei knapp 4 Prozent. Ein Wert, den derzeit mit vergleichbar hoher Sicherheit (Kapitalerhalt und garantierte Verzinsung) kein Bankprodukt erreichen kann.

Bleibt: Die Branche hat keinen Anlass, sich wegen einer Garantieverzinsung von „nur“ 1,75 Prozent selbst in Frage zu stellen.