Intransparenz

Immer wieder wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bzw. Förderung der Honorarberatung mit Intransparenz begründet:

Der Verbraucher wisse nicht, dass heute bei einer Beratung diese über Provision vom Produktgeber bezahlt wird (siehe erneut Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. März 2013).

Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, der Honorarberatung ihren Raum zu geben und sie gesetzlich zu regeln, um so den Kunden selbst entscheiden zu lassen, welche Beratungs- und damit auch Vergütungsform er bevorzugt.

Man sollte aber in der Diskussion nicht Argumente bemühen, die schlicht und ergreifend realitätsfern sind: Jeder Kunde weiß, dass Beratung etwas wert ist, deshalb bezahlt werden muss und diese Bezahlung über eine Provision durch den Produktgeber erfolgt.

Wer behauptet, die Bürger wüssten dies nicht, unterstellt diesen ein Höchstmaß an Naivität.