Honorar statt Provision

Auch in Deutschland wird - vor allem unter Verbraucherschützern und in bestimmten politischen Lagern - darüber diskutiert, ob ungebundene Vermittler - im Versicherungsbereich also Makler - nur gegen Honorar beraten dürfen.

Großbritannien hat nunmehr Ernst gemacht. Ab 01.01.2013 dürfen dort Makler bei kapitalbildenden Produkten nicht mehr gegen Provision (Courtage), sondern nur noch gegen Honorar beraten (s. Versicherungsjournal vom 21. November 2011). Eine durchschlagende gesetzliche Regelung, die mit Sicherheit sehr vielen Maklern die Existenz kosten und zu einer Renaissance des gebundenen Vermittlers führen wird.

Bleibt abzuwarten, ob dieses Beispiel auch in anderen europäischen Ländern Schule macht.