Grotesk

Nun scheint es tatsächlich so zu kommen, dass auf Drängen der sich so bezeichnenden Verbraucherschützer die deutschen Lebensversicherer Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, an so genannten Bewertungsreserven in festverzinslichen Anlagen beteiligen müssen.

So will es der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.
Der Reihe nach:

  1. Wer festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen kauft, erhält bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Nominalkapital in voller Höhe zurück. Während er Laufzeit wird der fest vereinarte Zins bezahlt.
  2. Steigen die Marktzinsen während der Laufzeit, ist das Papier aufgrund des niedrigeren Zinssatzes weniger werthaltig, der Kurs sinkt vorübergehend. Sinken die Marktzinsen, geschieht alles in entgegegesetzter Richtung: der Kurs der Anleihe steigt zunächst, um bei Fälligkeit wieder den Anfangswert zu erreichen.
  3. Versicherer legen die Kundengelder zu rund 90 Prozent in festverzinslichen Papieren an. Steigen deren Kurse aufgrund fallender Zinsen, entstehen vorübergehend stille Reserven, die sich automatisch bis zur Fälligkeit der Zinspapiere wieder auflösen.

Real existieren diese stillen Reserven also gar nicht. Kunden, die ihre Verträge vorzeitig kündigen, daran zu beteiligen, muss also zu Lasten des Rohüberschusses gehen, und insoweit muss das Ganze von denjenigen bezahlt werden, die ihre Verträge bis zum Ablauf erfüllen.

Das kann es nicht sein, denn die Motivation, einen Altersversorgungsvertrag frühzeitig zu kündigen, wird dadurch erhöht, ihn durchzuhalten, verringert. Es scheint, als verlöre die Politik den Blick auf das große Ganze. Denn sonst würden nicht Gesetze gemacht, die Altersarmut fördern, anstatt sie zu verhindern.