Grotesk

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt werden, wenn die Rücklagen bestimmte Grenzen übersteigen.

So auch aktuell, indem der Beitragssatz von bislang 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt werden kann (siehe z.B. FAZ).

Mit Blick auf die generationenbedingten stillen Lasten in der Rentenversicherung im Grunde eine groteske Regelung, die zwar jetzt die Beitragszahler geringfügig entlastet, langfristig aber die absehbare Unterdeckung noch erhöhen wird.

Vielleicht kommen die Politiker ja doch noch auf die Idee, die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung auszuweiten.

Oder, etwas kreativer: Die eingesparten Beiträge werden z.B. als „Sonderzulage“ bestehenden Riester-Renten gut geschrieben.