Grauer Kapitalmarkt

Auch wenn der neue § 34f Gewerbeordnung hohe Anforderungen stellt - fest steht, dass mit diesem neuen Gesetz die Anlageberatung nicht mehr ohne weiteres für jeden möglich ist.

Das ist gut so, ganz besonders für den Bereich des so genannten grauen Kapitalmarktes. Denn gerade im Vertrieb solcher Produkte gab es viele schwarze Schafe, die ohne Ausbildung verkauft haben.

Doch das schützt die Verbraucher nicht abschließend, wie der aktuelle Fall des Windparkbetreibers Prokon zeigt. Die Bundesregierung will deshalb weitere Regeln einführen. Beispielsweise dürfen dann Produkte des grauen Kapitalmarktes nur noch in Medien beworben werden, die von Sachkundigen genutzt werden. Also z.B. Wirtschaftsmagazine. Dadurch soll verhindert werden, dass – wie im Fall Prokon geschehen – riskante Anlagen beispielsweise in U-Bahnhöfen beworben werden, um so Anleger anzulocken. Und die BaFin soll weitergehende Befugnisse in der Überwachung von Vertrieben, die im grauen Kapitalmarkt agieren, erhalten.

Entwicklungen, die eines deutlich zeigen: Der Verkauf hochriskanter Anlagen an ahnungslose Kunden wird immer schwieriger. Gut so. Denn dann werden diese Kunden ihre Gelder zukünftig dort investieren, wo im Zweifel Sicherheit am Ende höher gewichtet ist als die Chance auf hohe Rendite. Und das ist für „Otto-Normal-Verbraucher“ allemal der bessere Weg.