Gesundheitsreform verabschiedet

Nun ist sie verabschiedet, die von Bundesgesundheitsminister Rösler initiierte.

Der GKV-Beitragssatz wird von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben, und die Kassen haben nunmehr die Möglichkeit, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu erheben. Letztere gehen vollständig zu Lasten der Kassenmitglieder.

Eine notwendige Reform, um die Finanzierung der GKV zu gewährleisten. Deren Kernprobleme löst jedoch auch diese Reform nicht: Es gibt in der GKV – ganz anders als in der PKV mit Selbstbehalten und der Möglichkeit der Beitragsrückerstattung – keine spürbaren Anreize für die Versicherten, auf den einen oder anderen, vielleicht nicht unbedingt notwendigen Arztbesuch zu verzichten. Auch die Probleme durch ständig wachsende Kosten wegen steigender Lebenserwartung und medizinischem Fortschritt können naturgemäß durch die neuerliche Gesundheitsreform nicht gelöst werden.

So ist davon auszugehen, dass die Kassen alsbald den Zusatzbeitrag dazu nutzen müssen, die ständig steigenden Kosten zu finanzieren.

Bleibt abzuwarten, ob die in unserem Blogbeitrag vom 10. September 2010 aufgeworfenen Szenarien so einreten werden: 22,90 Euro monatlicher Zusatzbeitrag im Jahr 2015 und im Jahr 2020 bereits 73,80 Euro im Monat.

Die wichtigsten Änderungen aus PKV-Sicht (allen voran die Abschaffung der Dreijahresfrist beim Wechsel von der GKV in die PKV) hat der PKV-Verband auf seiner Webseite zusammengefasst.