Konzentration auf das Wesentliche

Die Thematik § 34f GewO muss derzeit jeden Vermittler von Anlageprodukten beschäftigen, und die Anforderungen sind hoch.

Gut, wenn man sich dann um fast nichts kümmern muss, weil man einem Unternehmen angehört, das nahezu alles regelt und organisiert.

So kann man sich als Berater auf das Wesentliche, nämlich das, wofür man angetreten ist und was Spaß macht, konzentrieren: Die Kundenberatung und die Ausbildung und Führung der eigenen Mitarbeiter.