Faustpfand im Alter?

Ausführlich beschäftigt sich die Fachzeitschrift procontra in ihrer aktuellen Ausgabe (Seiten 74 f.) mit der Frage, ob und auf welchem Wege die eigene Immobilie als eine Art „Faustpfand“ im Alter dafür herhalten kann, größere Versorgungslücken zu schließen, ohne ausziehen zu müssen.

In Frage kommen zwei Modelle: Die Verwertung der Immobilie als Leibrente, z.B. an die eigenen Kinder, indem der Eigentümer seine Immobilie an diese verkauft und dafür ein lebenslanges Wohnrecht erhält. Oder die in Deutschland noch sehr seltene „Umkehrhypothek“, bei der eine Bank das Eigentum erwirbt, im Gegenzug lebenslanges Wohnrecht einräumt und eine zeitlich befristete monatliche Rente ausbezahlt.

Die Modelle sind als solche nachvollziehbar, allerdings mit so vielen Fragezeichen versehen, dass sie sich wohl in der Breite nicht durchsetzen können: Welche Kinder haben schon die finanzielle Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, ohne selbst einziehen zu können? Wie hoch wird wohl der Abschlag der Bank als Erwerber sein, wenn diese das Risiko des lebenslangen Wohnrechtes trägt?

Bleibt am Ende: Wer tatsächlich in die wenig wünschenswerte Situation kommt, über die mühsam abbezahlte Immobilie im Alter den Lebensunterhalt bestreiten zu müssen, wird sich wohl von seinem Haus oder seiner Wohnung trennen und in eine deutlich günstigere Mietwohnung einziehen müssen. Keine schönen Aussichten, aber wohl die Realität, die sich im Grunde nur durch eines vermeiden lässt: Neben der Immobilie frühzeitig auch über andere geeignete Sparformen für das Alter vorsorgen.