Falsche Berichterstattung

Kaum eine Zeitung oder ein Nachrichtendienst, der sich nicht dazu berufen fühlt, seine Leser mit dem Thema „Beratung in der Finanzbranche“ zu beschäftigen.

Stoff gibt es ja genug. Obgleich fast nie etwas Positives geschrieben wird, was den vielen hunderttausend seriös und kompetent arbeitenden Beratern in keiner Weise gerecht wird.

Das Hauptproblem aber: Tendenziöse und fachlich inkorrekte Darstellungen, die das Negativbild prägen (sollen?).

Nun meldet sich „SUPERillu“ zum Thema (Ausgabe vom 17. Januar 2013, S. 49).

Berater von Vertrieben wie der DVAG unterlägen keinen Meldepflichten, und der Kunde habe keine Möglichkeit, sich bei „übergeordneten Instanzen“ zu beschweren, so das Blatt.

Nun, das stimmt nicht:

  1. Vermögensberater sind im AVAD-Register gemeldet.
  2. Sie müssen vor Ort beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden und sind dort registriert.
  3. Es bedarf einer Zulassung nach §§ 34 c/d/f GewO.
  4. Vermögensberater unterliegen einer IHK-Pflichtmitgliedschaft.
  5. Die meisten Vermögensberater sind zugleich Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, an den sich auch Kunden wenden können.
  6. Über die Ausschließlichkeitsbindung an die AachenMünchener Versicherungen kann sich der Kunde sehr wohl auch an die BaFin wenden, oder an den Versicherer selbst.
  7. Und zu guter letzt kann ein Kunde auch auf die Zentrale der DVAG zugehen, sollte er mit der Beratung nicht zufrieden sein.

Wie man sieht: Reichlich Meldepflichten und Möglichkeiten der Ansprache. Davon jedoch im Beitrag kein Wort.

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P.S.: Wen es interessiert – hier gibt es Zahlen und Informationen zur Entwicklung der BaFin-Beschwerden zu Vermögensberatern der DVAG:

Blogbeitrag vom 22. April 2011 (BaFin-Beschwerden – Vermögensberater von der Eingabe betroffen)

Blogbeitrag vom 13. April 2012 (Beschwerdequoten der großen Lebensversicherer)