Fallstricke

Fallstricke im Beratungsgespräch - damit beschäftigte sich, immerhin ganzseitig, die FAZ in ihrer Ausgabe vom 14. Februar 2015 (Seite 35).

Doch woran erkennt nach Auffassung der Zeitung der unbedarfte Kunde „Fallstricke“ bzw. – das Gegenteil davon – eine qualitativ hochwertige Anlageberatung?

  • Der Berater gibt gleich zu Beginn des Gespräches – zumindest beim Erstkontakt – Informationen zu seinem Status, zu Registereintragungen und zu ggf. existierenden Beschwerdestellen.
  • Die Beratung wird in einem Protokoll schriftlich festgehalten.
  • Die Beratung geht von den Zielen und Wünschen des Kunden aus.
  • Bei der Geldanlage wird auf mögliche Verlustrisiken hingewiesen und es wird die Risikotragfähigkeit des Kunden ermittelt.
  • Und der Berater macht gegen Ende des Beratungsgespräches Angaben zu den Kosten.

Zweifelsfrei durchweg wesentliche Merkmale kompetenter und verantwortungsvoller Beratung.

Jedoch fehlt ein besonders wichtiger Hinweis. Anlageberatung sollte niemals losgelöst von der Gesamtsituation eines Kunden erfolgen, sondern immer eingebettet sein in eine gesamtheitliche Beratung. Und die hat mindestens vier Bausteine:

  • Absicherung des Vermögens einschließlich der Arbeitskraft,
  • Vorsorge für Alter und Gesundheit,
  • Liquiditäts- und Schuldenmanagement,
  • und am Ende die Geldanlage.

Denn wie schnell eine isolierte Geldanlageberatung zur Falschberatung wird, zeigt sich überdeutlich, wenn eine Kunde beispielsweise 50.000 Euro anlegen will, gleichzeitig aber z.B. keine BU-Absicherung oder keine private Haftpflichtversicherung hat, oder ständig sein Girokonto überzieht und dafür hohe Zinsen zahlt.

Allein diese Beispiele zeigen: Vermögensberatung ist nicht Anlageberatung, sondern Vermögensberatung ist Lebensplanung.