Eigenbewegungsschaden

"Einmal beim Joggen nicht aufgepasst, im Wald auf einen Ast getreten und dabei das Band im linken Sprunggelenk gerissen".

„Otto-Normal-Verbraucher“ würde sagen: Ein Unfall und mithin auch Versicherungsschutz in einer ggf. bestehenden privaten Unfallversicherung.

Falsch: Der geschilderte Fall ist ein so genannter „Eigenbewegungsschaden“. Denn ein Unfall liegt nur vor, wenn ein von Außen auf den Körper wirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat. Wäre also der Ast vom Baum auf den Kopf des Joggers gefallen, läge ein Unfall vor.

Nichtsdestotrotz: Wer Sport treibt, sollte auch über Risiken nachdenken und sich ggf. wegen der Absicherung beraten lassen, darauf weist ausführlich am 11. April 2011 auch die Tageszeitung DIE WELT hin:

Jeder Sportler sollte unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Denn schnell fügt man anderen – vor allem im Mannschaftssport – einen Schaden zu. Und das kann teuer werden, wenn bei der Schädigung die Sorgfaltspflicht verletzt
wurde und insoweit Haftung besteht.

Auch die Unfallversicherung macht für jeden Sportler Sinn: Fast 60 Prozent (!) aller Unfälle überhaupt passieren beim Sport, die meisten davon wiederum beim Fußball. Und wenn es hier der Gegenspieler war, liegt auch kein Eigenbewegungsschaden vor 🙂