DVAG zur Beratung durch Banken

Im Versicherungsjournal vom 23.11.2009 war zu lesen:

„Der Ombudsmann berichtete weiter über eine Beschwerdeflut, die es vor rund einem halben Jahr gegenüber dem Versicherungsvertrieb durch Banken gegeben habe. Im Mittelpunkt standen behauptete Kopplungsgeschäfte zwischen Versicherungs- und Bankprodukten.“

Es geht dabei vermutlich wieder um die Fälle, in denen Banken ein Immobiliendarlehen nur gewähren, wenn der Kunde seine bestehenden Versicherungsverträge kündigt und über die Bank neu abschließt. Oder um den Fall, in dem ein Konsumentenkredit nur vergeben wird, wenn der Kunde dazu eine überteuerte Restschuldversicherung abschließt. So die gelebte Praxis. Wir verweisen dazu auf unseren Blog-Beitrag vom 4. Juni mit insgesamt 15 Kommentierungen.