DVAG zu Beratungsprotokoll

Es war nur eine kleine Meldung in der FTD vom 18.3.2010 (Seite 21): Banken verweigern Beratungsprotokoll, so der Aufmacher.

Dahinter steckt, dass den Testkunden von Finanztest bei 16 Stichproben in nur 10 Fällen das inzwischen gesetzlich geforderte Beratungsprotokoll ausgehändigt wurde.

Die Banken dürfen sich bei solchen Ergebnissen nicht wundern, wenn Verbraucherschützer eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zur Beratung in der Finanzbranche fordern. Das trifft dann wieder alle, also auch die, die sich an die gesetzlichen Pflichten halten. So wie die Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung, die dem Kunden nach der Beratung nicht nur das vom Versicherungsvermittlergesetz geforderte Beratungsprotokoll, sondern auch eine umfängliche Vermögensplanung zur Verfügung stellen, die weit über das hinaus geht, was das Beratungsprotokoll fordert.