DVAG nochmals zu Beratungsprotokoll

Die heutige Ausgabe der Welt am Sonntag widmet sich unter der Überschrift „Versuch und Irrtum“ ganzseitig dem seit 1.1.2010 für die Bankbranche gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll. Wir hatten auch in unserem Blog hierzu bereits Stellung genommen (s. Blog-Beitrag vom 2. Januar 2010).

Die Ergebnisse der ersten Wochen seit Einführung des Gesetzes sind ernüchternd, so der Bericht der WamS zu dem bei zwei Banken und einer Sparkasse durchgeführten „Feldtest“. In einem Fall sollte nach dem Wunsch der Bank zunächst gar kein Protokoll angefertigt werden. In den beiden anderen Fällen verlief der Vorgang mehr als holperig.

Sicherlich kann darauf verwiesen werden, dass das Gesetz neu ist und die Banken selbst erst ihre Erfahrungen sammeln müssen. Eine ernsthaft tragfähige Begründung für Versäumnisse ist dies natürlich nicht.

Der lesenwerte Artikel endet mit dem Resumée, dass wohl ein Nachbessern von Seiten der BaFin erforderlich sein wird.

Ganz bestimmt werden die Verbraucherschutzorganisationen das Verhalten der Banken in diesem Punkt sehr genau beobachten.