DVAG Meinung: Honorarberatung kann sinnvoll sein

Immer wieder kursiert in den letzten Wochen und Monaten in den Medien das Thema Honorarberatung.

Das Thema ist uralt:  Schon vor 20 Jahren versuchte ein Versicherer namens Transatlantische Versicherung (ist längst vom Markt verschwunden) mit eigenen Veranstaltungsreihen,  die Honorarberatung salonfähig zu machen.

Wie sieht das die DVAG? Zunächst einmal sollte der Markt und nicht der Gesetzgeber regeln, nach welcher Form Dienstleistungen vergütet werden. Zu Recht hinterfragt kein Mensch, warum der BMW- oder Mercedes-Händler seine Vergütung über den Kaufpreis bezieht und keine gesonderte Rechnung für Beratung und Verkauf stellt. 

Genauso sollte es in der Finanzbranche gehandhabt werden, wenn für den Kunden erkennbar ist, dass ein Berater für eine bestimmte Gesellschaft vermittelt. Dies trifft für alle so genannten gebundenen Vermittler,  zu denen auch wir mit unseren Vermögensberatern gehören, zu. Auf den Visitenkarten der DVAG geben wir dies gleich beim ersten Kundenkontakt zu erkennen. Deshalb wird es keinen Kunden erstaunen, wenn der Produktpartner die Vergütung stellt. 

Ganz anders ist die Situation bei den so genannten ungebundenen Vermittlern. Diese vermitteln dem Kunden den Eindruck, anbieterunabhängig agieren zu können und immer das beste Angebot zu besorgen. Hier stellt sich schon die Frage, warum ein solcher ungebundener Vermittler vom Produktlieferanten bezahlt wird. Denn das begründet zwangsläufig Potential für Interessenskonflikte. Und wer den Markt kennt, weiss genau, dass der eine oder andere der so genannten Ungebundenen bei der Auswahl der Produkte durchaus auch die Höhe der Provision im Auge hat. Honorarberatung kann also durchaus Sinn machen, meinen wir.