Diskretion

Wer möchte schon, dass Dritte mithören, wenn man gegenüber einem Berater Angaben zum eigenen Einkommen, zu Anlagezielen oder zur eigenen wirtschaftlichen Situation offenlegt?

Denn eigentlich geht dies niemanden etwas an, obgleich natürlich eine gute Beratung nur dann möglich ist, wenn solche Angaben in die Empfehlungen mit einfließen.

Ein aktueller Test von Banken und Sparkassen (s. DIE WELT vom 15. Juni 2011) hat ergeben, dass bei jedem fünften Beratungsgespräch die Beratungszone so gewählt war, dass Unbeteiligte das Gespräch mithören konnten. Diskretion also weit gefehlt.

Ein Wettbewerbsvorteil für Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung. Denn diese beraten den Kunden auf Wunsch in dessen persönlichem Umfeld. Und dort entscheidet der Kunde ganz alleine, wer mithört und wer nicht.