Der Zinsträgereffekt

Jeder, der sich mit wirtschaftlichen Themen einigermaßen auskennt, kennt den Zinseszins-Effekt, nach dem sich Kapital durch die Verzinsung des Kapitals und die Verzinsung angesammelter Zinsen im Zeitablauf exponentiell aufbaut.

Doch die Zinsen und Zinseszinsen alleine sind es nicht. So müssen beispielsweise bei Banksparplänen die Zinsen jährlich versteuert werden, was den Zinsträger in Höhe der zu zahlenden Steuer verringert und so auch den Zinseszins-Effekt konterkariert.

Hier ist die private Rentenversicherung klar im Vorteil: Denn bei dieser erfolgt die Besteuerung der erwirtschafteten Erträge nicht jährlich, sondern mit dem Ertragsanteil erst bei Fälligkeit der Leistung am Vertragsende. So erhöht die „gestundete Steuer“ während der gesamten Laufzeit den Zinsträger, also das Kapital einschließlich Erträge, das zur Zinsbildung zur Verfügung steht. Der Zinseszins-Effekt kann so in vollem Umfang wirken.

Und dazu kommt: Läuft der Vertrag länger als 12 Jahre und beginnt die Rentenzahlung nach dem 60. Lebensjahr, wird der Ertragsanteil nur mit dem hälftigen Steuersatz besteuert.